Presbyterium, was ist das eigentlich?
Presbyterinnen und Presbyter bestimmen gemeinsam mit den Pfarrerinnen und Pfarrern die Prioritäten und Aufgaben der Kirchengemeinde, sie entscheiden über die Finanzen und das Personal. So gibt das Presbyterium seiner Gemeinde Gesicht - auch in geistlicher Hinsicht. Beispielsweise entscheidet das Presbyterium über die Gottesdienstordnung seiner Gemeinde. Das Presbyterium ist kein Aufsichtsrat oder Kuratorium, sondern ein Leitungsgremium. Seine Entscheidungen orientiert es immer auch an geistlichen Kriterien.
Die Amtszeit der Presbyterinnen und Presbyter beträgt vier Jahre. Eine Gemeinde hat mindestens vier Presbyterinnen bzw. Presbyter. Je nach Gemeindegliederzahl liegt ihre Zahl entsprechend höher. Die Staffelung regeln das Presbyterwahlgesetz bzw. seine Ausführungsbestimmungen. Grundsätzliche Regelungen über Presbyterien trifft die Kirchenordnung.
Alle Informationen rund um die Presbyteriumswahl erhalten Sie auf den entsprechenden Sonderseiten.
Michaela Ahne-Gier
Sam Arthur
Dr. Andreas Döring
Uwe Gerwin
Christina Hoffmann
Jens Kuhlemann
Ulrike Plöger
Patrick Pobig
Claudia Raffler-Spierling
Jannette Rosbach
Siggi Schigulski
Christel Schwiertz
Michaela Ahne-Gier
Samuel Arthur
Andreas Döring
Hilke Drewes
Dennis Friedrich
Uwe Gerwin
Thomas Hartung
Jens Kuhlemann
Horst Pabst
Klaudia Raffler-Spierling
Christian Roob
Jannette Rosbach
Sieglinde Schigulski
Otto Schlusen
Dr. Döring, Andreas; Ahne-Gier, Michaela; Lindemann, Christian; Arthur, Samuel; Turnsek, Franz; Gerwin, Uwe; Borgardt, Volker; Bendix, Susanne; Drewes, Hilke; Kynast, Evelyn; Pabst, Ute; Roob, Christian; Schlusen, Otto; Teka, Ntu
Beruflich Mitarbeitende: Stender, Daniel; Schigulski, Sieglinde; Hartung, Thomas; Reekers, Annette
Kontakt zum Presbyterium: